Willkommen auf der Company Page von Lease a Bike x
Land Tirol
Bei uns least Du richtig!
Gestalte Deine individuelle Mobilität ökologisch und gesundheitsfördernd. Zahlreiche Fahrradtypen und noch mehr Marken sind wählbar und können sowohl als Dienstrad zum Pendeln, als auch privat genutzt werden. Auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Informationen!
Bei der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate für Dein Dienstrad von Deinem Bruttogehalt abgezogen. Dadurch ergibt sich ein merklicher Steuervorteil, wenn Dein Bezug zumindest um die Leasingrate über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt liegt.
Mach Dir keine Sorgen über unerwartete Kosten. Immer inklusive sind: Ein jährliches Servicebudget, Diebstahl- und Schadenschutz und unsere 24/7 Mobilitätsgarantie.
Dein Dienstrad kann unbegrenzt privat genutzt werden - auf dem Weg zur Arbeit und auch in der Freizeit.
Du kannst aus zahlreichen Fahrradtypen wählen. Vom Lastenrad bis zum Rennrad. Vom Citybike bis zum E-Mountainbike. In unserem bundesweiten Fachhändler:innen Netzwerk findest Du garantiert Dein Traumrad-
Im Lease a Bike Portal werden alle Vertragsdaten und das Servicebudget hinterlegt. Du siehst mit einem Klick alle relevanten Informationen.
Bitte beachte: Die im Rechner angezeigten Werte sind Richtwerte. Sie basieren auf den aktuellen Steuersätzen. Geringfügige Abweichungen bei der Gesamtrate sind somit nicht ausgeschlossen.
Bei unseren zahlreichen Kooperationspartner:innen in ganz Österreich bekommst Du die volle Auswahl an E-Bikes, Fahrrädern, benötigtem Zubehör und zahlreichen Serviceangeboten. Ob hochwertige E-Bikes, einfache Fahrräder oder wendige Mountainbikes, bei unseren Kooperationspartner:innen wirst Du auf jeden Fall fündig! Schau doch mal vorbei, der nächste Store ist gleich um die Ecke. Sollte es mal nicht so rund laufen, dann ist das auch kein Problem - bring Dein Bike einfach zu einer:m unserer Kooperationspartner:innen. Wir achten stets auf den bestmöglichen Service, sodass Du Dich nicht lange rumärgern musst und direkt wieder losstarten kannst. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden, täglich kommen neue Händler:innen dazu und wir bauen unser bundesweites Netzwerk stark aus. Die volle Auswahl an Bikes, kompetentes Service durch langjährige Erfahrung, eine riesige Auswahl an gelisteten Fahrradgeschäften und faire Preise, das ist unser Versprechen - spring aufs Radl mit Lease a Bike!
Dieser Fahrradhändler hat spezielle Schulungen
absolviert und ist ein zertifizierter Lease a Bike Händler.
Dieser Fahrradladen bietet
aktiv Lease a Bike an.
Ein „Jobrad“ ist ein Fahrrad oder E-Bike, das vom Dienstgeber geleast und den Bediensteten zur Verfügung gestellt wird. Das „Jobrad“ wird durch eine Gehaltsumwandlung von den Bediensteten selbst finanziert. Der Dienstgeber ist nur „zwischengeschaltet“, um den Bediensteten einen Steuer- bzw. Sozialversicherungsvorteil zu ermöglichen.
Um ein „Jobrad“ beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• der/die Antragsteller/in ist Vertragsbedienstete/r oder öffentlich-rechtlich Bedienstete/r des Landes Tirol
• es besteht ein unbefristetes und aktives Dienstverhältnis (es darf also keine Karenzierung oder Freistellung vorliegen und eine solche auch nicht gemeldet/beantragt worden sein)
• das wöchentliche Beschäftigungsausmaß beträgt mindestens 30 v.H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes
• es liegt keine Lohn- oder Gehaltsexekution vor
steuerliche Vorteile durch Gehaltsumwandlung
• günstigere Leasingkonditionen
• umweltfreundliche und gesunde Mobilitätsalternative
• sowohl berufliche als auch private Nutzung
Siehe auch den „Jobradrechner“ auf der Landingpage von Lease a Bike (Hinweis: Die Berechnung ist unverbindlich).
Grundsätzlich ja, dies kann jedoch Auswirkungen auf den Steuervorteil haben. Da hier jeder Fall individuell zu betrachten ist, wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an die Abt. Landesbuchhaltung.
Grundsätzlich können alle Fahrradtypen und E-Bikes vom Bediensteten ausgewählt werden, die bei den Partnerhändlern von Lease a Bike erhältlich sind. Das umfasst Citybikes, Trekkingräder, Mountainbikes und E-Bikes (S-Pedelecs sind ausgenommen).
Ja, es gibt ein Preislimit. Die Anschaffungskosten für das gewählte Rad (samt verpflichtend zu leasendem Sicherheitsschloss) dürfen € 1.500,- nicht unterschreiten sowie € 8.000,- nicht überschreiten.
Ja, das „Jobrad“ darf auch privat genutzt werden.
Ja, Zubehör, welches fest mit dem Rad verbunden ist, kann freiwillig mitgeleast werden, sofern insgesamt die Anschaffungskosten von € 8.000,- nicht überschritten werden. Ein Sicherheitsschloss mit einem Anschaffungswert von mind. € 49,99,- ist jedenfalls verpflichtend mitzuleasen.
Sämtliche Kosten für das „Jobrad“ sind vom Bediensteten selbst zu bezahlen. Der Dienstgeber übernimmt keine Kosten. Der Dienstgeber ist nur „zwischengeschaltet“, um den Bediensteten einen Steuer- bzw. Sozialversicherungsvorteil ermöglichen zu können. Die Leasingrate wird direkt vom Bruttoentgelt der Bediensteten als sog. „Gehaltsumwandlung“ einbehalten.
Hinweis: Die Gehaltsumwandlung darf nicht mehr als 10% des Monatsbezugs der/des Bediensteten betragen.
Die Gehaltsumwandlung für das „Jobrad“ ist steuer- und sozialversicherungsfrei, was zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führt. Beträgt die monatliche Gehaltsumwandlung also z.B. € 100,-, so werden für diesen Betrag keine Lohnsteuer und auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Hinweis: Damit vermindert sich für Vertragsbedienstete natürlich auch der Beitrag zur Pensionsversicherung.
Darüber hinaus kommen die Bediensteten auch in den Genuss eines Vorsteuerabzugs. Dieser senkt die Höhe der monatlichen Leasingrate.
Die monatliche Leasingrate errechnet sich anhand des Anschaffungswertes des Rades zzgl. der Leasingkosten aufgeteilt auf eine Leasinglaufzeit von 48 Monaten. In den Leasingkosten ist auch ein monatlicher Versicherungsbeitrag (z.B. für Diebstahl oder den Schadensfall) sowie ein Instandhaltungsbeitrag enthalten.
Die erste Leasingrate wird ab dem nächsten Monatsersten nach Übernahme des Rades durch die Bediensteten fällig. Die Leasingrate wird direkt vom Dienstgeber einbehalten.
Hinweis: Da die Gehaltsumwandlung in das Lohnverrechnungssystem erst eingespielt werden muss und eine Eingabe nach dem monatlichen Abrechnungsstichtag nicht mehr möglich ist, wird es in einigen Fällen dazu kommen, dass die erste Leasingrate nicht im ersten Monat einbehalten werden kann. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Fall im Folgemonat zwei Leasingraten einbehalten werden.
Ja. Die Höhe der Gehaltsumwandlung bzw. Leasingrate selbst verändert sich während der Leasingdauer nicht. Sollte sich jedoch die Höhe Ihres Bruttobezuges während der Leasingdauer ändern (z.B. aufgrund geänderten Beschäftigungsausmaßes, Wegfall/Gewährung von Zulagen, Ausübung einer Nebentätigkeit bzw. Nebenbeschäftigung) oder sich Änderungen hinsichtlich der von Ihnen in Anspruch genommenen Steuererleichterungen ergeben (z.B. Änderung des Pendlerpauschale, Familienbonus), so kann dies Auswirkungen auf Ihren Nettobezug haben.
Kurz zusammengefasst: Die Leasingrate bleibt stets gleich hoch, der persönliche Steuervorteil kann sich während der Leasingdauer jedoch ändern.
Die/Der Bedienstete registriert sich in der Portalanwendung von Lease a Bike und wird – wenn alle Voraussetzungen vorliegen – vom Dienstgeber freigeschaltet. Nach erfolgter Freischaltung wird ein Bestellcode an die/den Bedienstete/n übermittelt, mit welchem sie/er sich bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike ein Rad auswählen kann. Der Partnerhändler pflegt die Daten zum ausgewählten Rad in die Portalanwendung ein. Die/Der Bedienstete erhält nun per E-Mail einen Überlassungsvertrag übermittelt, welcher zuerst von der/dem Bediensteten selbst unterschrieben und hochgeladen und im Anschluss daran – wenn alle Voraussetzungen vorliegen – vom Dienstgeber in der Portalanwendung unterfertigt wird. Anschließend wird an den Bediensteten ein vierstelliger PIN-Code übermittelt, mit welchem sie/er das Rad beim Partnerhändler abholen kann.
Um sich registrieren zu können, müssen Sie in der Portalanwendung Ihren Vornamen, Nachnamen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Ihre Personalnummer (= U-Nummer) angeben. Für jene Bediensteten, für die die Abt. Organisation und Personal die personalführende Stelle ist, kann eine Registrierung auch mit privater E-Mail-Adresse erfolgen, da nicht alle Bediensteten über eine entsprechende dienstliche E-Mail-Adresse verfügen. Für jene Bediensteten, für die die Abt. Landesmusikdirektion die personalführende Stelle ist, ist eine Registrierung nur mit der dienstlichen EMail-Adresse möglich (@kons.tsn.at oder @tsn.at).
Der Bestellcode bleibt für zwei Monate gültig. Binnen dieses Zeitraumes muss ein Rad bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike ausgewählt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss die Gültigkeit des Bestellcodes erneuert werden.
Nein, das „Jobrad“ kann nur bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike ausgewählt werden. Die Liste der Partnerhändler finden Sie in der Portalanwendung von Lease a Bike.
Bei der Übergabe des Rades ist zu prüfen, ob dieses mängelfrei ist.
• Das Rad ist entsprechend den Vorgaben des Überlassungsvertrages, insb. aber im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung, zu nutzen.
• Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Rades ist zu sorgen (siehe auch verpflichtendes jährliches Service bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike).
• Für ausreichenden Diebstahlschutz ist zu sorgen (u.a. durch Verwendung des mitgeleasten Sicherheitsschlosses).
• Entstandene Schäden sind unverzüglich bei einem der Partnerhändler beseitigen zu lassen bzw. ist der Verlust des Rades unverzüglich zu melden. Im Falle einer Beschädigung bzw. eines Verlustes durch Fremdverschulden ist darüber hinaus auch eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich zu erstatten.
Die Pflichten im Detail entnehmen Sie dem Überlassungsvertrag, der vor Übernahme des Rades von Ihnen unterzeichnet werden muss.
Die/Der Bedienstete ist für die notwendige Wartung und Instandhaltung des Rades persönlich verantwortlich. Sie/Er ist im Rahmen des Überlassungsvertrages dazu verpflichtet, jährlich ein Service bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike durchzuführen und den Nachweis darüber aufzubewahren bzw. auf Nachfrage auch vorzulegen. Wird das jährliche Service nicht durchgeführt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Die/Der Bedienstete muss den Schaden unverzüglich einem der Partnerhändler von Lease a Bike melden und durch diesen reparieren lassen. Reparaturen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, müssen vom Bediensteten selbst bezahlt werden. Dies kann insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der Fall sein.
Die Leasingdauer beträgt immer 48 Monate. Eine kürzere oder längere Leasingdauer kann nicht vereinbart werden.
Die/Der Bedienstete kann das Rad entweder zurückstellen oder aber zum Restwert käuflich erwerben. Vier Wochen vor Ende der Leasingdauer wird der Bedienstete von Lease a Bike diesbezüglich kontaktiert. Die Abwicklung (egal ob Rückgabe oder käuflicher Erwerb) erfolgt direkt über Lease a Bike.
Im Falle des käuflichen Erwerbs ist auch ein Sachbezug zu entrichten. Dieser wird direkt vom Dienstgeber abgeführt.
Nein, zeitgleich kann von jeder/m Bediensteten nur ein Rad über den Dienstgeber geleast werden. Nach Ablauf der Leasingdauer ist es jedoch möglich ein neues Rad zu leasen.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses endet auch die Nutzungsberechtigung für das „Jobrad“. Die/Der Bedienstete kann sich dann – gleichsam wie im Falle der ordentlichen Beendigung nach Ablauf der Leasingdauer – zwischen zwei Varianten entscheiden: Entweder das Rad wird mit Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich zurückgestellt oder aber zum Restwert erworben. Der Restwert ist zu diesem Zeitpunkt natürlich höher, als er nach Ablauf der gesamten Leasingdauer von 48 Monaten wäre. Vor Ende des Dienstverhältnisses wird der Bedienstete jedenfalls direkt von Lease a Bike kontaktiert und erfolgt die Abwicklung (Rückstellung oder käuflicher Erwerb) über Lease a Bike.
Der Leasingvertrag und damit auch die Nutzung des Rades sowie die Gehaltsumwandlung laufen ungestört weiter. Sollte es aufgrund der Dauer der Abwesenheit zu einer Gehaltskürzung kommen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Deckung durch die Versicherung vorliegen (z.B. unvorhergesehene Arbeitsunfähigkeit).
Eine Karenzierung aus beliebigem Anlass, die die Dauer eines Monats überschreitet, kann während des Bezuges eines „Jobrads“ nicht in Anspruch genommen werden, es sei denn, der Dienstgeber wird für die weiterhin von ihm zu entrichtenden Leasingraten schadlos gehalten (z.B. durch käuflichen Erwerb zum Restwert). Eine Gehaltsumwandlung – und der damit einhergehende Steuervorteil – kann aufgrund des Entfalls der Bezüge dann nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Im Falle der Inanspruchnahme einer Elternkarenz kann das „Jobrad“ kostenlos zurückgestellt oder zum Restwert käuflich erworben werden. Der Restwert ist zu diesem Zeitpunkt natürlich höher, als er nach Ablauf der gesamten Leasingdauer von 48 Monaten wäre. Die Abwicklung (Rückstellung oder käuflicher Erwerb) erfolgt direkt über Lease a Bike.
Bei Fragen rund um das Rad, wie z.B. den Bestellprozess, eine Schadensmeldung und die Reparatur sowie die Zurückstellung bzw. den Erwerb, wenden Sie sich an:
Lease a Bike info@lease-a-bike.at
+43 1 4350 310
Bei Fragen rund um die Gehaltsumwandlung bzw. den Steuervorteil:
Abt. Landesbuchhaltung Ronald Psaier
ronald.psaier@tirol.gv.at
0512 508 2910
Bei Fragen rund um die Auswirkungen auf das Dienstverhältnis:
Abt. Organisation und Personal
organisation.personal@tirol.gv.at
0512 508 2222
Abt. Landesmusikdirektion
landesmusikdirektion@tirol.gv.at
0512 508 6842
Bei Fragen wende Dich gerne an die Lease a Bike Customer Service and Care Abteilung oder kontaktiere Deine zuständigen Kolleg:innen intern.
Lease a Bike Österreich
E: info@lease-a-bike.at
T: +43 1 4350 310