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Land Tirol

Bei uns least Du richtig!
Gestalte Deine individuelle Mobilität ökologisch und gesundheitsfördernd. Zahlreiche Fahrradtypen und noch mehr Marken sind wählbar und können sowohl als Dienstrad zum Pendeln, als auch privat genutzt werden. Auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Informationen!

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Welche Vorteile bietet das Dienstradleasing?

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Steuerersparnis

Bei der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate für Dein Dienstrad von Deinem Bruttogehalt abgezogen. Dadurch ergibt sich ein merklicher Steuervorteil, wenn Dein Bezug zumindest um die Leasingrate über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt liegt.

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Sorgenfrei

Mach Dir keine Sorgen über unerwartete Kosten. Immer inklusive sind: Ein jährliches Servicebudget, Diebstahl- und Schadenschutz und unsere 24/7 Mobilitätsgarantie.

Ico Bikergreen

Private Nutzung

Dein Dienstrad kann unbegrenzt privat genutzt werden - auf dem Weg zur Arbeit und auch in der Freizeit.

Ico Network

Alle Fahrradmarken

Du kannst aus zahlreichen Fahrradtypen wählen. Vom Lastenrad bis zum Rennrad. Vom Citybike bis zum E-Mountainbike. In unserem bundesweiten Fachhändler:innen Netzwerk findest Du garantiert Dein Traumrad-

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Komplett digitale Abwicklung

Im Lease a Bike Portal werden alle Vertragsdaten und das Servicebudget hinterlegt. Du siehst mit einem Klick alle relevanten Informationen.

So funktioniert's

1

Berechne Deine Ersparnis!

Im Lease a Bike Rechner (siehe untern) kannst Du Dir genau ausrechnen, wie hoch Deine Leasingrate für welchen Fahrradpreis sein wird.

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Registrierung bei Lease a Bike

Registriere Dich im Lease a Bike Portal und verifiziere Deine angegebene E-Mail Adresse. Nach der Freigabe durch Deinen Arbeitgeber erhältst Du Deinen persönlichen Bestellcode.

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Ab ins Fahrradgeschäft!

Mit dem Bestellcode kannst Du Dir bei einer:m unserer zahlreichen Partnerhändler:innen Dein Wunschrad aussuchen. Anschließend wird der Leasingantrag direkt digital an Deinen Arbeitgeber gesendet. Dieser muss den Leasingantrag bewilligt haben, damit Du zum nächsten Schritt gelangst.

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Überlassungsvertrag akzeptieren

Anschließend wirst Du per E-Mail aufgefordert eine „Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag“ (kurz: Überlassungsvertrag) abzuschließen. Dies kannst Du bequem über das Lease a Bike Portal erledigen. Dein:e Arbeitgeber:in wird darüber informiert und muss folglich nur noch den Leasingantrag genehmigen.

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Und schon kannst Du losradln!

Schon kannst Du Dein neues Leasingrad abholen. Dazu erhältst Du per E-Mail einen vierstelligen Code, den Du zur Abholung benötigst.

 8 Schritte Tirol

Berechne Deine Ersparnis!

Bitte beachte: Die im Rechner angezeigten Werte sind Richtwerte. Sie basieren auf den aktuellen Steuersätzen. Geringfügige Abweichungen bei der Gesamtrate sind somit nicht ausgeschlossen.

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Dieser Fahrradhändler hat spezielle Schulungen

absolviert und ist ein zertifizierter Lease a Bike Händler.

Dieser Fahrradladen bietet

aktiv Lease a Bike an.


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Fragen? Hier findest Du alle Antworten!

1. ALLGEMEINES 1.1. Was ist ein „Jobrad“?

Ein „Jobrad“ ist ein Fahrrad oder E-Bike, das vom Dienstgeber geleast und den Bediensteten zur Verfügung gestellt wird. Das „Jobrad“ wird durch eine Gehaltsumwandlung von den Bediensteten selbst finanziert. Der Dienstgeber ist nur „zwischengeschaltet“, um den Bediensteten einen Steuer- bzw. Sozialversicherungsvorteil zu ermöglichen. 

1.2. Wer kann ein „Jobrad“ beantragen?

Um ein „Jobrad“ beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• der/die Antragsteller/in ist Vertragsbedienstete/r oder öffentlich-rechtlich Bedienstete/r des Landes Tirol

• es besteht ein unbefristetes und aktives Dienstverhältnis (es darf also keine Karenzierung oder Freistellung vorliegen und eine solche auch nicht gemeldet/beantragt worden sein)

• das wöchentliche Beschäftigungsausmaß beträgt mindestens 30 v.H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes

• es liegt keine Lohn- oder Gehaltsexekution vor

1.3. Welche Vorteile hat das „Jobrad“ für die Bediensteten?

steuerliche Vorteile durch Gehaltsumwandlung

• günstigere Leasingkonditionen

• umweltfreundliche und gesunde Mobilitätsalternative

• sowohl berufliche als auch private Nutzung

Siehe auch den „Jobradrechner“ auf der Landingpage von Lease a Bike (Hinweis: Die Berechnung ist unverbindlich).

1.4. Kann ich das „Jobrad“ auch beantragen, wenn ich im Ausland wohnhaft bin?

Grundsätzlich ja, dies kann jedoch Auswirkungen auf den Steuervorteil haben. Da hier jeder Fall individuell zu betrachten ist, wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an die Abt. Landesbuchhaltung. 

1.5. Welche Fahrradtypen können als „Jobrad“ geleast werden?

Grundsätzlich können alle Fahrradtypen und E-Bikes vom Bediensteten ausgewählt werden, die bei den Partnerhändlern von Lease a Bike erhältlich sind. Das umfasst Citybikes, Trekkingräder, Mountainbikes und E-Bikes (S-Pedelecs sind ausgenommen). 

1.6. Gibt es ein Preislimit bzw. wie hoch dürfen die Anschaffungskosten für das „Jobrad“ sein?

Ja, es gibt ein Preislimit. Die Anschaffungskosten für das gewählte Rad (samt verpflichtend zu leasendem Sicherheitsschloss) dürfen € 1.500,- nicht unterschreiten sowie € 8.000,- nicht überschreiten. 

1.7. Darf man das „Jobrad“ auch privat nutzen?

Ja, das „Jobrad“ darf auch privat genutzt werden. 

1.8. Darf noch Zubehör mitgeleast werden?

Ja, Zubehör, welches fest mit dem Rad verbunden ist, kann freiwillig mitgeleast werden, sofern insgesamt die Anschaffungskosten von € 8.000,- nicht überschritten werden. Ein Sicherheitsschloss mit einem Anschaffungswert von mind. € 49,99,- ist jedenfalls verpflichtend mitzuleasen.

2. KOSTEN UND FINANZIERUNG 2.1. Was muss die/der Bedienstete (selbst) bezahlen?

Sämtliche Kosten für das „Jobrad“ sind vom Bediensteten selbst zu bezahlen. Der Dienstgeber übernimmt keine Kosten. Der Dienstgeber ist nur „zwischengeschaltet“, um den Bediensteten einen Steuer- bzw. Sozialversicherungsvorteil ermöglichen zu können. Die Leasingrate wird direkt vom Bruttoentgelt der Bediensteten als sog. „Gehaltsumwandlung“ einbehalten.

Hinweis: Die Gehaltsumwandlung darf nicht mehr als 10% des Monatsbezugs der/des Bediensteten betragen.

2.2. Woraus ergibt sich der Steuer- bzw. Sozialversicherungsvorteil?

Die Gehaltsumwandlung für das „Jobrad“ ist steuer- und sozialversicherungsfrei, was zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führt. Beträgt die monatliche Gehaltsumwandlung also z.B. € 100,-, so werden für diesen Betrag keine Lohnsteuer und auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Hinweis: Damit vermindert sich für Vertragsbedienstete natürlich auch der Beitrag zur Pensionsversicherung.

Darüber hinaus kommen die Bediensteten auch in den Genuss eines Vorsteuerabzugs. Dieser senkt die Höhe der monatlichen Leasingrate.

2.3. Was ist in der Leasingrate enthalten?

Die monatliche Leasingrate errechnet sich anhand des Anschaffungswertes des Rades zzgl. der Leasingkosten aufgeteilt auf eine Leasinglaufzeit von 48 Monaten. In den Leasingkosten ist auch ein monatlicher Versicherungsbeitrag (z.B. für Diebstahl oder den Schadensfall) sowie ein Instandhaltungsbeitrag enthalten.

2.4. Wann wird die erste Leasingrate fällig?

Die erste Leasingrate wird ab dem nächsten Monatsersten nach Übernahme des Rades durch die Bediensteten fällig. Die Leasingrate wird direkt vom Dienstgeber einbehalten.

Hinweis: Da die Gehaltsumwandlung in das Lohnverrechnungssystem erst eingespielt werden muss und eine Eingabe nach dem monatlichen Abrechnungsstichtag nicht mehr möglich ist, wird es in einigen Fällen dazu kommen, dass die erste Leasingrate nicht im ersten Monat einbehalten werden kann. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Fall im Folgemonat zwei Leasingraten einbehalten werden.

2.5. Bleibt die Leasingrate jeden Monat gleich hoch?

Ja. Die Höhe der Gehaltsumwandlung bzw. Leasingrate selbst verändert sich während der Leasingdauer nicht. Sollte sich jedoch die Höhe Ihres Bruttobezuges während der Leasingdauer ändern (z.B. aufgrund geänderten Beschäftigungsausmaßes, Wegfall/Gewährung von Zulagen, Ausübung einer Nebentätigkeit bzw. Nebenbeschäftigung) oder sich Änderungen hinsichtlich der von Ihnen in Anspruch genommenen Steuererleichterungen ergeben (z.B. Änderung des Pendlerpauschale, Familienbonus), so kann dies Auswirkungen auf Ihren Nettobezug haben.

Kurz zusammengefasst: Die Leasingrate bleibt stets gleich hoch, der persönliche Steuervorteil kann sich während der Leasingdauer jedoch ändern.

3. BESTELLPROZESS Von der Antragstellung bis zur Übernahme des „Jobrads“ 3.1. Wie kommt die/der Bedienstete zu ihrem/seinem „Jobrad“?

Die/Der Bedienstete registriert sich in der Portalanwendung von Lease a Bike und wird – wenn alle Voraussetzungen vorliegen – vom Dienstgeber freigeschaltet. Nach erfolgter Freischaltung wird ein Bestellcode an die/den Bedienstete/n übermittelt, mit welchem sie/er sich bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike ein Rad auswählen kann. Der Partnerhändler pflegt die Daten zum ausgewählten Rad in die Portalanwendung ein. Die/Der Bedienstete erhält nun per E-Mail einen Überlassungsvertrag übermittelt, welcher zuerst von der/dem Bediensteten selbst unterschrieben und hochgeladen und im Anschluss daran – wenn alle Voraussetzungen vorliegen – vom Dienstgeber in der Portalanwendung unterfertigt wird. Anschließend wird an den Bediensteten ein vierstelliger PIN-Code übermittelt, mit welchem sie/er das Rad beim Partnerhändler abholen kann.

3.2. Was wird benötigt, um sich in der Portalanwendung von Lease a Bike registrieren zu können?

Um sich registrieren zu können, müssen Sie in der Portalanwendung Ihren Vornamen, Nachnamen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Ihre Personalnummer (= U-Nummer) angeben. Für jene Bediensteten, für die die Abt. Organisation und Personal die personalführende Stelle ist, kann eine Registrierung auch mit privater E-Mail-Adresse erfolgen, da nicht alle Bediensteten über eine entsprechende dienstliche E-Mail-Adresse verfügen. Für jene Bediensteten, für die die Abt. Landesmusikdirektion die personalführende Stelle ist, ist eine Registrierung nur mit der dienstlichen EMail-Adresse möglich (@kons.tsn.at oder @tsn.at).

3.3. Wie lange bleibt der übermittelte Bestellcode gültig?

Der Bestellcode bleibt für zwei Monate gültig. Binnen dieses Zeitraumes muss ein Rad bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike ausgewählt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss die Gültigkeit des Bestellcodes erneuert werden.

3.4. Kann bei jedem Radhändler ein „Jobrad“ ausgewählt werden?

Nein, das „Jobrad“ kann nur bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike ausgewählt werden. Die Liste der Partnerhändler finden Sie in der Portalanwendung von Lease a Bike.

4. NUTZUNG UND VERANTWORTUNG 4.1. Welche Pflichten hat die/der Bedienstete, wenn sie/er das „Jobrad“ nutzt?

Bei der Übergabe des Rades ist zu prüfen, ob dieses mängelfrei ist.

• Das Rad ist entsprechend den Vorgaben des Überlassungsvertrages, insb. aber im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung, zu nutzen.

• Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Rades ist zu sorgen (siehe auch verpflichtendes jährliches Service bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike).

• Für ausreichenden Diebstahlschutz ist zu sorgen (u.a. durch Verwendung des mitgeleasten Sicherheitsschlosses).

• Entstandene Schäden sind unverzüglich bei einem der Partnerhändler beseitigen zu lassen bzw. ist der Verlust des Rades unverzüglich zu melden. Im Falle einer Beschädigung bzw. eines Verlustes durch Fremdverschulden ist darüber hinaus auch eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich zu erstatten.

Die Pflichten im Detail entnehmen Sie dem Überlassungsvertrag, der vor Übernahme des Rades von Ihnen unterzeichnet werden muss.

4.2. Wer ist für die Wartung und Instandhaltung des „Jobrads“ verantwortlich?

Die/Der Bedienstete ist für die notwendige Wartung und Instandhaltung des Rades persönlich verantwortlich. Sie/Er ist im Rahmen des Überlassungsvertrages dazu verpflichtet, jährlich ein Service bei einem der Partnerhändler von Lease a Bike durchzuführen und den Nachweis darüber aufzubewahren bzw. auf Nachfrage auch vorzulegen. Wird das jährliche Service nicht durchgeführt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

4.3. Was passiert, wenn ein Schaden am „Jobrad“ eintritt?

Die/Der Bedienstete muss den Schaden unverzüglich einem der Partnerhändler von Lease a Bike melden und durch diesen reparieren lassen. Reparaturen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, müssen vom Bediensteten selbst bezahlt werden. Dies kann insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der Fall sein. 

5. DAUER, BEENDIGUNG UND RÜCKGABE 5.1. Wie lange wird das „Jobrad“ zur Verfügung gestellt?

Die Leasingdauer beträgt immer 48 Monate. Eine kürzere oder längere Leasingdauer kann nicht vereinbart werden. 

5.2. Was passiert am Ende der Leasingdauer?

Die/Der Bedienstete kann das Rad entweder zurückstellen oder aber zum Restwert käuflich erwerben. Vier Wochen vor Ende der Leasingdauer wird der Bedienstete von Lease a Bike diesbezüglich kontaktiert. Die Abwicklung (egal ob Rückgabe oder käuflicher Erwerb) erfolgt direkt über Lease a Bike.

Im Falle des käuflichen Erwerbs ist auch ein Sachbezug zu entrichten. Dieser wird direkt vom Dienstgeber abgeführt.

5.3. Kann man auch mehr als ein „Jobrad“ gleichzeitig leasen?

Nein, zeitgleich kann von jeder/m Bediensteten nur ein Rad über den Dienstgeber geleast werden. Nach Ablauf der Leasingdauer ist es jedoch möglich ein neues Rad zu leasen. 

5.4. Was passiert, wenn das Dienstverhältnis während der Leasingdauer endet?

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses endet auch die Nutzungsberechtigung für das „Jobrad“. Die/Der Bedienstete kann sich dann – gleichsam wie im Falle der ordentlichen Beendigung nach Ablauf der Leasingdauer – zwischen zwei Varianten entscheiden: Entweder das Rad wird mit Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich zurückgestellt oder aber zum Restwert erworben. Der Restwert ist zu diesem Zeitpunkt natürlich höher, als er nach Ablauf der gesamten Leasingdauer von 48 Monaten wäre. Vor Ende des Dienstverhältnisses wird der Bedienstete jedenfalls direkt von Lease a Bike kontaktiert und erfolgt die Abwicklung (Rückstellung oder käuflicher Erwerb) über Lease a Bike. 

5.5. Was passiert bei Krankheit bzw. im Falle eines Langzeitkrankenstandes?

Der Leasingvertrag und damit auch die Nutzung des Rades sowie die Gehaltsumwandlung laufen ungestört weiter. Sollte es aufgrund der Dauer der Abwesenheit zu einer Gehaltskürzung kommen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Deckung durch die Versicherung vorliegen (z.B. unvorhergesehene Arbeitsunfähigkeit).

5.6. Was passiert im Falle einer Karenzierung?

Eine Karenzierung aus beliebigem Anlass, die die Dauer eines Monats überschreitet, kann während des Bezuges eines „Jobrads“ nicht in Anspruch genommen werden, es sei denn, der Dienstgeber wird für die weiterhin von ihm zu entrichtenden Leasingraten schadlos gehalten (z.B. durch käuflichen Erwerb zum Restwert). Eine Gehaltsumwandlung – und der damit einhergehende Steuervorteil – kann aufgrund des Entfalls der Bezüge dann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Im Falle der Inanspruchnahme einer Elternkarenz kann das „Jobrad“ kostenlos zurückgestellt oder zum Restwert käuflich erworben werden. Der Restwert ist zu diesem Zeitpunkt natürlich höher, als er nach Ablauf der gesamten Leasingdauer von 48 Monaten wäre. Die Abwicklung (Rückstellung oder käuflicher Erwerb) erfolgt direkt über Lease a Bike.

6. KONTAKTDATEN

Bei Fragen rund um das Rad, wie z.B. den Bestellprozess, eine Schadensmeldung und die Reparatur sowie die Zurückstellung bzw. den Erwerb, wenden Sie sich an:

Lease a Bike info@lease-a-bike.at

+43 1 4350 310

Bei Fragen rund um die Gehaltsumwandlung bzw. den Steuervorteil:

Abt. Landesbuchhaltung Ronald Psaier

ronald.psaier@tirol.gv.at

0512 508 2910

Bei Fragen rund um die Auswirkungen auf das Dienstverhältnis:

Abt. Organisation und Personal

organisation.personal@tirol.gv.at

0512 508 2222

Abt. Landesmusikdirektion

landesmusikdirektion@tirol.gv.at

0512 508 6842


Wir helfen gerne weiter!

Bei Fragen wende Dich gerne an die Lease a Bike Customer Service and Care Abteilung oder kontaktiere Deine zuständigen Kolleg:innen intern.

Lease a Bike Österreich 

E: info@lease-a-bike.at

T: +43 1 4350 310



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